RECHT Gemeindeordnung Hauptsatzung Geschäftsordnung SANIERUNGSBEIRAT Zuständigkeitsordnung
 

Geschäftsordnung des Sanierungsbeirates Bocklemünd / Mengenich

1. Die BV 4 - Ehrenfeld ernennt 15 Sanierungsbeiratsmitglieder. Der Beschluss zur Ernennung der Beiratsmitglieder wird mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Jeder in der Bezirksvertretung vertretene Fraktion bzw. Listenverbindungen steht ein nach dem d`Hondtschen Höchstzahlverfahren ermittelter Stimmenanteil zu, der dem Stimmenverhältnis der in der Bezirksvertretung vertretene Fraktion entspricht.
2.

Es können nur solche Personen Mitglied im Sanierungsbeirat werden, die seit mindestens drei Monaten im Stadtteil Bocklemünd / Mengenich wohnen oder dort Grundbesitz oder ein Geschäft haben. Dem Sanierungsbeirat sollen Vertreter aus den nachfolgend genannten Vereinen, Organisationen, Gruppierungen und Bevölkerungsgruppen angehören:
- der Mieter aus dem Sanierungsgebiet
- den Kirchengemeinden
- der ausländischen Bevölkerung
- des Bürgerschaftshauses Bocklemünd / Mengenich e.V.
- des Bürgervereins Köln - Bocklemünd / Mengenich e.V.
- der Stadtteilgemeinschaft Köln - Bocklemünd / Mengenich e.V.
- der Siedlerinteressengemeinschaft Köln - Bocklemünd / Mengenich
- der Jugendlichen aus dem Sanierungsgebiet
- der Senioren aus dem Sanierungsgebiet.
Die Vertreter der örtlichen Wohnungsbaugesellschaften können beratend an den Sitzungen des Sanierungsbeirates teilnehmen.

3. Die Bezirksvertretung ernennt je einen Vertreter für jedes Mitglied entsprechend den Ziffern 1-2.
4. Der Sanierungsbeirat wählt aus seiner Mitte in einem Wahlgang nach dem d`Hondtschen Höchstzahlverfahren (auf der Grundlage des Stimmenverhältnisses in der Bezirksvertretung) eine(n) Vorsitzende(n) und zwei stellv. Vorsitzende.
5. Die Mitglieder des Sanierungsbeirates werden für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksvertretung ernannt. Die Ernennung erfolgt innerhalb von 2 Monaten nach Zusammentreten der Bezirksvertretung. Eine erneute Ernennung ist zulässig.
6. Aufgabe des Sanierungsbeirates ist die Beratung der Bezirksvertretung in allen Belangen der Sanierung Bocklemünd / Mengenich. Der Sanierungsbeirat hat das Recht, sich mit Vorschlägen und Anregungen an die Bezirksvertretung zu wenden.
7. Die Verpflichtung der Sanierungsbeiratsmitglieder in der konstituierenden Sitzung sowie die Wahl des/der Vorsitzenden und seiner Stellvertreter wird durch den Bezirksvorsteher durchgeführt bzw. geleitet.
8. Der Sanierungsbeirat tagt in der Regel viermal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Eingeladen wird mit einer Tagesordnung durch den Vorsitzenden. Die Bezirksvertretung hat die Möglichkeit, dem Sanierungsbeirat Tagesordnungspunkte vorzugeben. Von den Sitzungen des Sanierungsbeirates erstellt die Verwaltung ein Protokoll und leitet es den Mitgliedern / stellv. Mitgliedern des Sanierungsbeirates zu.
9. Die Geschäftsordnung des Sanierungsbeirates liegt beim Amt für Stadtsanierung und Baukoordination.
 

Beschlossen am 20.6.2002 vom Rat der Stadt Köln.