HISTORIE | DKG - Dreikönigsgymnasium | ![]() |
Das Gymnasium Tricoronatum |
Mit seiner fast 550-jährigen Geschichte gehört das Dreikönigsgymnasium zu den ältesten Schulen im Rheinland. Heute liegt das Schulgebäude in Neu-Ehrenfeld nahe der Bundesautobahn A 57, dem Parkgürtel und der Nussbaumerstraße. Das DKG war 1450 als Privatschule „bursa cucana“ gegründet worden. 1552 wurde die Schule von der Stadt Köln übernommen. Das Stadtwappen mit den drei Kronen über dem Eingangstor des Schulgebäudes gab der Schule im 16. Jahrhundert den Namen „Gymnasium Tricoronatum“. Das Gymnasium war damals die für ganz Niederdeutschland führende und mustergültige Anstalt. Im Laufe der Jahrhunderte haben viele hervorragende Pädagogen und Gelehrte am Dreikönigsgymnasium gewirkt. Unter ihnen waren beispielsweise Adam Schall von Bell, Carl Schurz, Georg Simon Ohm, Peter Gustav Lejeune Dirichlet, Adolf Kolping. Aktuell ist ein sehr bekannter ehemaliger Schüler unser Oberbürgermeister Fritz Schramma.
Das Tricoronatum war Muster für alle anderen deutschen Jesuitenschulen. Deshalb ist der Schulkalender für die Geschichte des höheren Unterrichtswesens von außerordentlicher Bedeutung. Förderung der Schulzucht, Hebung der Schülerzahl, Pflege der Deklamationen und des Theaterwesens standen im Mittelpunkt. |
Die Schulordnung
Die Schüler hatten beim Schulbesuch Hut und Mantel zu tragen. Waffen durften nicht getragen werden. Eine „stutzerhafte Lockentracht“ wurde nicht geduldet.
Neben körperlichen Strafen für grobe Verfehlungen gab es Geldstrafen. Die Philosophen zahlten für Zuspätkommen 8 oboli seu vetmannum, für Fehlen zwei Albus (Weißgroschen). Dieselbe Buße war für Fehlen in Messe und Predigt zu bezahlen. Auch für sonstige Verfehlungen gab es Geldbußen. Die Buße zahlten nur die Reichen. Die Armen mussten statt dessen die Schule reinigen. Auch der Gebrauch der deutschen Sprache innerhalb der Schule wurde von der zweiten Klasse an mit Geldstrafe belegt. |
Die Klassen
Die Zahl der Schüler schwankte im 17. und 18. Jahrhundert zwischen 800 und 900. Diese wurden aufgeteilt auf acht Klassen: Infima Grammatica oder Tertia, Media Grammatica oder
Secunda, Syntaxis oder Prima, Poesis oder Humanitas, Rhetorica, Logica,
Physica, Metaphysica. Die drei Oberklassen waren Teile der artistischen Fakultät.
Bei gemeinsamen Veranstaltungen der Schule musste die unterste Klasse vorne sitzen. Die anderen folgten der Reihe nach. Bei offiziellen Veranstaltungen der Universität hingegen hatte die oberste Klasse ihren Platz vorne. Innerhalb der Klasse saß man nach der Rangordnung, die sich bei den Prüfungen anläßlich der Versetzung ergab. Von dieser Ordnung waren die Angehörigen der Orden und die hohen Adeligen ausgenommen. Die Adligen nahmen auch nicht an dem Wettbewerb der Prüfungen teil, sondern konnten ohne weiteres aufsteigen. |
Der Unterricht
Der Unterricht begann im Winter morgens um 6 Uhr, im Sommer um 7 Uhr. Nachmittags (post prandium) wurde ab 1 Uhr unterrichtet. Die Stunden wurden aufgeteilt in lectiones und repetitiones (Lektüre und Grammatik), die auch die rhetorischen und poetischen Arbeiten nebst Übungen mit einschloss. Alle Stunden begannen mit dem Kreuzzeichen.
Nach dem Morgenunterricht hatten die Schüler die Messe unter Führung der Lehrer zu besuchen. Der Katechismusunterricht erfolgte Sonntagnachmittags durch einen dafür angestellten Lehrer. Samstagnachmittags wurde der Katechismus in allen Klassen repetiert, d. h. aufgesagt. |
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Das Schuljahr
Das Schuljahr begann zum 1. November. Am darauf folgenden Werktag fand die feierliche Schuleröffnung statt. Um 8 Uhr war Messe. Um 1 Uhr wurden die Schüler zur Feier geführt. Meist wurde ein Drama oder ein Dialog aufgeführt. Danach wurden die Bücherprämien an die je zehn besten Schüler aus jeder Klasse verteilt. Die Namen der übrigen versetzten Schüler wurden in einer besonderen Feierlichkeit am folgenden Tag verlesen. Neben den Honoratioren - vor allem den Bürgermeistern und den Mitgliedern des Rates - wurden auch die Eltern der in den Theaterstücken mitwirkenden Schüler und der Preisträger geladen.
Im Laufe des 17. Jahrhunderts hatte die Pest sehr oft langdauernde Ferien erzwungen. Sonn- und Feiertage waren aber nicht schulfrei. Nur der wissenschaftliche Unterricht fiel aus. Die Schüler mussten den Gottesdienst, die Predigt und dem Katechismusunterricht besuchen. Jede Woche war der Mittwoch nach dem Gottesdienst frei. Nur der vor der Messe liegende Unterricht wurde gegeben. Oft wurde auch ex gratia, d. h. zu Ehren eines hohen Gönners und aus den verschiedensten anderen besonderen Anlässen ein freier Schultag bewilligt. Von Januar bis April musste der Unterricht wegen der Examina in der Artistenfakultät und der Promotionen oft unterbrochen werden. |
Die Prüfungen
Das Examen für die Versetzungen in den humanistischen Klassen nahm den ganzen September in Anspruch. Es wurden schriftliche Arbeiten in Vers und Prosa unter strenger Aufsicht geschrieben. Gruppen von 4 bis 10 Schülern wurden dann mündlich geprüft. Für die Schüler der oberen Klassen in der Artistenfakultät fand das „Examen logicum“ einmal im Mai (circa festum ascensionis) und das zweite Mal im November (festo animarum) statt. Im Januar hatten sich die Absolventen der artistischen Fakultät zunächst einem sechstägigen Tentamen und danach einem sechstägigen Examen magistrandorum zu unterziehen. Diese Examina galten als wesentliche Einnahmequelle für die Professoren. Die Kosten hierfür waren erstaunlich hoch. In den Monaten Februar bis April fanden die Promotionen der Magistri und der Baccalaurei, d.h. derer, die das Examen logicum bestanden haben, statt. Während der Promotionstage fiel der Unterricht für die Oberklassen fast ganz aus. Auch die Prüfungen in der Schule störten den Unterricht sehr, weil mehrere Lehrer daran beteiligt waren. Mit Vertretungen durch andere Lehrer gab man sich damals nicht ab. |
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Beispiele für Zeugnisse
1. Gymnasialzeugnis (Schulwechsel von Mainz nach Köln): Petrus Winaeus, archiepiscopalis Collegii S. J. Moguntiae, Rector lectori (salutem). Cum ingenuus adolescens Casparus Bien Moguntinus, suorum a nobis studiorum testimonium petierit: fatemur eum in scholis notris Tertiae grammatices duos annos cum dimidio, Secundae annum, et dimidium in Prima posuisse, suamque nobis modestiam probasse et diligentiam. In cuius fidem ei manu nostra subscriptas et consueto collegii nostri sigillo munitas literas dedimus.
2. Zeugnis für die Kandidaten des Baccalatireates: Quandoquidem ego N. N. in matriculam almae Universitatis Coloniensis inscriptus et in novo Trium Coronarum Gymnasio eas lectiones audivi, quas audisse debet is, qui pro consequendo Baccalaureatus gradu ad Examen praesentari cupit, reliquaque omnia praestiti, quae Examini isti praemitti solent, peto a reverendis Patribus, Patre Regente reliquisque meis Professoribus, ut me Reverendo ac Spectabili Domino Decano ceterisque doctissimis Dominis Examinatoribus ad praedictum examen praesentare dignentur.
3. Zeugnis für die Kandidaten des Magisteriums: Quoniam ego, N. N. anno superiore Baccalaureatus gradum publice et solemniter suscepi, atque praelectionibus Physicis et Metaphysicis publicisque concertationibus in scholis artium fieri solitis assidue interfui, ceteraque omnia, quomodo Gymnasii nostri legibus ac statutis praescripta sunt, pro virili me praestitisse puto, etiam atque etiam rogo petoque a Reverendo ac Doctissimo Domino Regente aliisque Dominis Professoribus mihi plurimum colendis, ut me ad futurum tentamen Reverendo ac Spectabili Domino Decano ceterisque Dominis Tentatoribus praesentare non dedignentur. |