CDU Bezirk 4
 

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 2004 - 2009

 


Niklas Kienitz
Fraktionsvorsitzender

Thomas Tils
stellv. Fraktionsvorsitzender  

Dr. Carl Barthel

Ursula Strobl


 

 

 

U-Bahn-Anschluß Bocklemünd


Auszug aus dem Koalitionsvertrag Rot/Grün 1995

(klicken Sie auf die Bilder zum Vergrößern)

 

 

Information der CDU Ehrenfeld

 

Stadtbezirksvorstand der CDU-Ehrenfeld
(Wahlen am 28.05.2008 in der Reihenfolge
der abgegebenen Stimmen)

STADTBEZIRKSVORSITZENDER:
53 Dr. Elster

STELLV. STADTBEZIRKSVORSITZENDE:
56 Sperber, Ralph
54 Schulz, Joachim
53 Tils, Thomas
52 Strobl, Sebastian

BEISITZER:
50 Annas, Marco
48 Dr. Barthel, Carl W.
47 Barthel, Julika
47 Traub, Thomas
47 Wolff, Frank
46 Abt, Josef
46 Kandathil, Kevin
45 Dr. Fischer, Michael
45 Guett, Katharina
45 Lepszy, Markus
44 Welter, Hans
43 Falkenhorst
42 Demirkaya, Kubilay
40 Kaiser, Jutta
40 Zaun, Peter
35 Müller, Rosemarie
33 Dr. Pförtzsch, Bjarne
31 Segat, Dario
28 Everhardy-Welter
27 Capar, Denis
NACHRICHTLICH:
Amtierender Kreisparteivorstand
der CDU Köln 2008 - 2010

GESCHÄFTSFÜHRERIN
Kirsten Müller-Sander

VORSITZENDER
- Jürgen Hollstein MdL

Stellvertreter
Anton Bausinger
Gisela Manderla MdR
Christian Möbius MdL
Karsten Möring MdR

SCHATZMEISTER
Artur Tybussek

BEISITZER
Heidi Busch
Margret Dresler-Graf MdR
Dr. Ralph Elster MdR
Bernd Ensmann MdR
Ursula Gärtner MdR
Herbert Gey MdR
Birgit Gordes
Dr. Walter Gutzeit
Cornelia Herbers
Jutta Kaiser
Uwe Kaven
Julius Knappertsbusch
Andreas Köhler MdR
Stephan Krüger
Marina Longerich
Erdmute Adele Nauwerk
Birgitta Nesseler-Komp
Bernd Petelkau
Christian Petzoldt
Engelbert Rummel
Dr. Helge Schlieben MdR
Dr. Martin Schoser MdR
Dr. Ulrich Soénius
Andrea Verpoorten
Katharina Welcker

STÄNDIGE GÄSTE
Ursula Heinen MdB
Franz-Josef Knieps MdL

OBERBÜRGERMEISTER
Fritz Schramma

1. STELLVERTRETER DES OB
der Stadt Köln
Josef Müller MdR

FRAKTIONSVORSITZENDER
Winrich Granitzka MdR

FRAKTIONSGESCHÄFTSFÜHRER
Josef Müller MdR

Köln, 5. April 2008
ORTSVERBAND 43: BOCKLEMÜND
Sperber Ralph Vorsitzender
Barthel Reinhard L Beisitzer
Barthel Julika Stv. Vors.
Dr. Barthel Carl W. Beisitzer
Dr. Elster Ralph Gast
Hoerkens Elfriede Beisitzer
Höfel Axel Stv. Vors.
Möbius Christian Gast
Mülhens Peter Beisitzer
Müller Sascha Beisitzer
Müller Rosemarie Beisitzer
Osmainski Peter Beisitzer
Osmainski Lilo Beisitzer
ORTSVERBAND 42: VOGELSANG
Dr. Elster Ralph Vorsitzender
Guett Katharina Stv. Vors.
Möbius Christian Gast
Schüller Jochen Stv. Vors.
Seeliger Melanie Beisitzer
Sieper Oliver Daniel Beisitzer
Strobl Ursula Beisitzer
Strobl Sebastian Julius Stv. Vors.
Wolski Marcus Raphael Beisitzer
ORTSVERBAND 41: OSSENDORF/BICKENDORF
Tils Thomas Vorsitzender
Dr. Elster Ralph Gast
Ewerhardy-Welter Doris Beisitzer
Dr. Fischer Michael Stv. Vors.
Holland Ursula Beisitzer
Koch Dominik Beisitzer
Kröll Ernst-Jürgen Beisitzer
Möbius Christian Gast
Palm Stefan Beisitzer
Schramma Fritz Gast
Thalmann Nicole Beisitzer

Welter Hans Beisitzer
Willms Ulrike Stv. Vors.
Willms Peter Stv. Vors.
Zaun Peter Beisitzer
ORTSVERBAND 40: EHRENFELD
Schulz Joachim-Walter Vorsitzender
Abt Josef Beisitzer
Annas Marco Beisitzer
Basar Ünsal Beisitzer
Bausinger Anton Gast
Demirci Alex-Stefan Beisitzer
Demirkaya Kubilay Stv. Vors.
Dönmez Dilek Beisitzer
Dr. Elster Ralph Gast
Falkenhorst Jochem Stv. Vors.
Friedrich Jörg Beisitzer
Gökmen Sevgi Beisitzer
Granitzka Winrich Gast
Kaiser Jutta Stv. Vors.
Kavsur Kemal Beisitzer
Kienitz Niklas Stv. Vors.
Krautscheid Peter Beisitzer
Mandelartz Jörg Beisitzer
Möbius Christian Gast
Müller Claudia Beisitzer
Peetz Alexandra Beisitzer
Pförtzsch Bjarne Beisitzer

Segat Dario Beisitzer
Thomas Hannelore Beisitzer
Traub Thomas Beisitzer
Vartian Madlen Beisitzer
Wolff Frank Beisitzer
Yildiz Alihaydar Beisitzer
NACHRICHTLICH:
Amtierender Kreisparteivorstand
der CDU Köln 2006 - 2008

VORSITZENDER
- Walter Reinarz

STELLVERTRETER
- Anton Bausinger
- Carola Blum MdR
- Franz-Xaver Corneth
- Gisela Manderla MdR

GESCHÄFTSFÜHRERIN
- Kirsten Müller-Sander

SCHATZMEISTER
- Artur Tybussek

BEISITZER
- Frauke Leyendecker (501)
- Birgit Gordes (463)
- Dr. Ulrich Soenius (443)
- Bernd Ensmann (398)
- Ursula Gärtner (393)
- Adele Nauwerk (364)
- Andreas Köhler (361)
- Dr. Nils Helge Schlieben (359)
- Anne Henk-Hollstein (358)
- Julius Knappertsbusch (351)
- Angelika Haus (346)
- Dr. Ralph Elster(340)
- Christian Petzold (333)
- Brigitta Nesseler-Komp (317)
- Stephan Krüger (316)
- Heidi Busch (314)
- Karsten Möring (310)
- Jutta Kaiser (308)
- Halil Aydemir (279)
- Brigitta Radermacher (257)
- Franz Tebbe-Biedenharn (224)
- Dr. Martin Schoser (209)
- Engelbert Rummel (209)
- Alexandra Desgronte (199)
- David Billstein (194)

Köln, 18. März 2006

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CDU-Antrag zur Verbesserung 
der Sicherheit im Görlinger Zentrum


CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld          Köln CDU

 

Herrn Oberbürgermeister       Herrn Bezirksvorsteher

Fritz Schramma, Rathaus     Josef Wirges

                                                                                         5. Juli 2005

Dringlichkeits-Antrag: Sicherheit im Görlinger - Zentrum

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. einen Maßnahmenkatalog vorzulegen, um an einem Platz mit erheblichen sozialen Brennpunkten für die von der Bevölkerung eingeforderte Sicherheit zu sorgen;
  2. Personen, die sich im Bereich des Görlinger-Zentrums oder im Umkreis von 100 m des Görlinger Zentrums in erheblichem Maße provokativ bzw. straffällig (z.B. wegen Straßenraub, Sachbeschädigung) verhalten, durch Beamte der Polizei oder des Amtes für öffentliche Ordnung mit einer Platzbetretungssperre zu belegen, wobei diese Platzbetretungssperre im Einzelfall zeitlich abgestuft auf mehrere Monate oder mehrere Jahre ausgedehnt werden sollte;
  3. auf die im Görlinger Zentrum tätigen Wohnungsbaugesellschaften einzuwirken, die Spielräume in der Belegungspolitik bezüglich freistehender Wohnungen und Geschäftsräume im Sinne einer Niveauverbesserung zu nutzen und den jeweiligen Mietern verstärkt Wohnungseigentum anzubieten;
  4. auf die dort befindliche Grund- bzw. Gesamtschule im Sinne einer Erhöhung des erzieherischen Anteils für die dortigen Schüler einzuwirken;
  5. die im CDU-Antrag vom 18.02.2004 für das Görlinger Zentrum genannten Maßnahmen mit der Polizei zu treffen, insbesondere

  1. den Drogenhandel völlig zu unterbinden;

  2. das Zusammenrotten von jugendlichen Banden auf ein erträgliches Mindestmaß zu reduzieren;
  3. die „Mobile Wache“ mehrfach im Monat einzusetzen;
  4. dort eine Videoüberwachungsanlage zu installieren.

Begründung

Zur Dringlichkeit

Ausgelöst durch diverse Ereignisse bei der Nutzung von Geschäftsräumen im Görlinger Zentrum bezüglich Spielhalle, türkisches Café u.ä. ergibt sich derzeit bei vielen Bürgern im Görlinger Zentrum schnellstmöglicher Handlungsbedarf, damit sich die dort lebenden Bürgern wohl fühlen und sicher leben können. Das Thema wurde von vielen Bürgern anlässlich einer Versammlung am 27.6.2005 in der Aula der Gesamtschule (mit Podiumsdiskussion) und am 28.6.2005 anlässlich der Bürgerfragestunde im Rahmen der Sitzung des Sanierungsbeirates engagiert behandelt. Dabei wurde detailliert berichtet, dass der Drogenhandel im Görlinger Zentrum unvermindert floriert. Am 12.07.2005, 19:00 Uhr (Bürgerschaftshaus) ist in dieser Sache bereits die nächste Versammlung von Bürgern.

Zum Antrag

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld hat sich in der Vergangenheit mehrfach zum Thema „Sicherheit im Görlinger Zentrum“ durch das Stellen entsprechender Anträge in der BV 4 beschäftigt. Im einzelnen:

  1. CDU-Antrag vom 30.6.2003 bezüglich Erarbeitung eines Maßnahmekataloges durch den Sanierungsbeirat, damit auf Dauer eine effiziente Sicherheit im Görlinger Zentrum bewirkt werden kann, bzw. Prüfauftrag wegen Viedoüberwachung;

  2. CDU-Antrag vom 18.2.2004 bezüglich der Ergreifung diverser Maßnahmen zur Erlangung von Sicherheit im Görlinger Zentrum (s.u.);
  3. CDU-Antrag vom 2.6.2005 zur Verhinderung eines Spielhallenbetriebes und zur Sicherheit im Görlinger Zentrum.

Zu 1.: In der Sitzung am 28.6.2005 hat der Sanierungsbeirat Bocklemünd mit den Stimmen der SPD und der GRÜNEN den CDU-Antrag abgelehnt, entsprechend des einstimmig gefaßten Beschlusses der BV 4 einen Maßnahmenkatalog zur Erlangung von Sicherheit im Görlinger Zentrum zu erarbeiten.

Zu 2.: Die Bezirksvertretung hatte in der Sitzung vom 28.7.2003 über die einzelnen Anträge entsprechend des obigen Antrages zu 5 a) bis d) – siehe oben - wie folgt entschieden:

  1. einstimmig bei 4 Enthaltungen (Fraktion Die Grünen, PDS) zugestimmt.
  2. bei Stimmengleichheit mit 8 Stimmen (CDU-Fraktion, FDP) gegen 8 Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen, PDS) abgelehnt.
  3. bei Stimmengleichheit mit 8 Stimmen (CDU-Fraktion, FDP) gegen 8 Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen, PDS) abgelehnt.
  4. mehrheitlich mit 9 Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen, FDP, PDS) gegen 7 Stimmen (CDU-Fraktion) abgelehnt.

Hiernach ergab sich Folgendes:

  1. Die Fraktion die GrüneN im Stadtbezirk Ehrenfeld hat nicht dafür gestimmt, den Drogenhandel im Görlinger Zentrum völlig zu unterbinden.

  2. Die SPD-Fraktion und die Fraktion die Grünen haben es abgelehnt, das Zusammenrotten von jugendlichen Banden auf ein erträgliches Mindestmaß zu reduzieren.
  3. Die SPD-Fraktion und die Fraktion die Grünen haben es abgelehnt, die „Mobilwache“ mehrfach im Monat im Görlinger Zentrum einzusetzen.
  4. Die SPD-Fraktion und die Fraktion die Grünen, FDP und PDS haben es abgelehnt, eine Videoüberwachungsanlage im Görlinger Zentrum zu installieren.

Insgesamt gesehen ist leider die erwünschte Sicherheit nachhaltig nicht eingetreten. Dies lag daran,

  • dass Anträge der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld zum Thema Sicherheit nicht die erforderliche Mehrheit gefunden hatten (s.o.),
  • dass seitens der Verwaltung (Polizei) das „Görlinger Zentrum“ als kriminalpolizeilich „unauffällig“ dargestellt wird,
  • dass das provokative und straffällig Verhalten bestimmter Personenkreisen, z.B. jugendliche Banden, in erheblichem Maße zugenommen hat,
  • dass das Thema „Sicherheit im Görlinger Zentrum“ von anderen Parteien im Stadtbezirk nicht als diskussionswürdig erachtet wird, weil man das Görlinger Zentrum nicht „schlecht reden will“. Eine Stigmatisierung liegt aber nicht vor, weil vorliegend dem Görlinger Zentrum zwar negative Eigenschaften zugeschrieben wurden, die jedoch nicht zu einer Diskriminierung führen. Aus Sicht der CDU-Fraktion im Bezirk muss das Problem „Sicherheit im Görlinger Zentrum“ nachhaltig, effizient und forciert angegangen werden.

Negative Auswirkungen des Hinnehmens der jetzigen Situation haben dazu geführt, dass

  • sicherheitsbedachte (insbesondere ältere) Bürger dort wegziehen,
  • jüngere Kinder per Elternverbot sich im Görlinger Zentrum nicht aufhalten dürfen,
  • kaufkräftige Kunden, die in Bocklemünd / Mengenich leben, dort wegen den Belästigungen nicht oder nur stark reduziert einkaufen und in soweit dem Zentrum Kaufkraft verloren geht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Elster                 Dr. Barthel

 

Hinweis: Der vorstehende CDU-Antrag erhielt in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 4.7.2005 den TOP 4.18. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde über die Dringlichkeit dieses Antrages abgestimmt. Mit den Stimmen der SPD und der GRÜNEN wurde dieser CDU-Antrag bezüglich der Sicherheit im Görlinger Zentrum gegen die Stimmen von CDU und FDP als nicht dringlich beurteilt und die inhaltliche Behandlung des Antrages auf die Zeit nach den großen Ferien verschoben.

 

 

 

 

Geschäftsordnung der CDU-Fraktion

 

GESCHÄFTSORDNUNG

der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

 

§ 1 Mitglieder

(1) Die Fraktion besteht aus den in die Bezirksvertretung gewählten Bezirksvertretern der CDU. Solange ein förmlich eingeleitetes Parteiausschlussverfahren schwebt, sollte das betreffende Fraktionsmitglied erklären, dass seine Mitgliedschaft ruht.

(2) Alle Fraktionsmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.

(3) Für die Rechte und Pflichten der Fraktionsmitglieder gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Geschäftsordnung der CDU-Ratsfraktion, und soweit diese keine Regelung zu bestimmten Sachverhalten aufweist, die Regelungen der jeweils gültigen Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln sinngemäß, soweit nicht im Folgenden eine spezielle Regelung getroffen ist.

 

§ 2 Organe und Einrichtungen

(1) Organe der Fraktion sind:

a) die Fraktionsversammlung,

b) der Fraktionsvorstand.

 (2) Die Fraktion kann einen oder mehrere Personen mit der Wahrnehmung von Aufgaben für die Wahlperiode beauftragen, die nicht zwingend Mitglieder der Bezirksvertretung sein müssen (z.B. Geschäftsführer, Sekretärin, Kassenprüfer).

 

 

§ 3 Die Fraktionsversammlung

(1) Die Fraktionsversammlung wird durch den Vorsitzenden einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 7 Tage; bei Dringlichkeit kann die Mehrheit der Fraktion die Einladungsfrist verkürzen. Mit der Einladung sollte die Tagesordnung bekannt gegeben werden. Die Vorankündigung von Fraktionssitzungen gilt als ordnungsgemäße Einladung. Ort der Sitzung ist, wenn nichts anderes durch den Vorsitzenden bestimmt wird, der Fraktionsraum im Bezirksrathaus. Zwei Stunden vor einer Sitzung der Bezirksvertretung findet stets eine Fraktionsversammlung statt, ohne dass es hierzu einer besonderen Einladung bedarf.

(2) Ferner kann die Fraktionsversammlung durch zwei oder mehr Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 14 Tage einberufen werden.

(3) Ist eine besondere Tagesordnung nicht bekannt gegeben worden, so gilt folgende Tagesordnung:

1.      Feststellung der Tagesordnung

2.      Genehmigung der ausstehende Protokolle

3.      Berichte aus Rat und den Arbeitskreisen

4.      Mitteilungen

5.      Vorbereitung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung

6.      Verschiedenes

(4) Die Tagesordnung kann durch den Vorsitzenden oder in dringenden Fällen durch den Vorstand durch neue Punkte erweitert werden. Dies hat zu unterbleiben, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Fraktionsmitglieder widerspricht. Auf den Antrag eines einzelnen Fraktionsmitgliedes kann die Fraktion die Erweiterung oder Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung beschließen. Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ können keine Beschlüsse gefasst werden. Die Fraktionsversammlung trifft alle Beschlüsse, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist.

(5) Die Fraktionsversammlung wählt jeweils für die Zeit einer halben Wahlperiode (Sitzungsperiode) der Bezirksvertretung den Vorstand. Die Terminierung einer Neuwahl hat in einem Zeitraum von drei Monaten vor bis drei Monaten nach diesem Termin auf jeder Tagesordnung der Fraktionsversammlung zu stehen, bis dieser erledigt ist.

(6) Ist die Arbeit innerhalb der Fraktion erheblich auf Dauer gestört, so hat der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter das Recht, den Vorsitzenden der Ratsfraktion um Vermittlung zu bitten; das gleiche kann durch Beschluss der Fraktionsversammlung bewirkt werden.

(7) Die Fraktionsversammlung bestimmt die Grundlinien der Politik der Fraktion. Sie berät die Tagesordnung der Fraktionssitzungen und fasst Beschlüsse. Sie bestimmt die Redner zu den Punkten der Tagesordnung der Sitzungen der Bezirksvertretung.

(8) Sie berät ferner alle wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen. Sie hat das Recht, sich durch Fachvorträge geeigneter Persönlichkeiten unterrichten zu lassen und Berater hinzu zu ziehen.

(9) Alle Beschlussfassungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt. Eine geheime Abstimmung erfolgt nur dann, wenn dies die Mehrheit bestimmt.

(10) Wahlen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Sie werden bei Stimmengleichheit wiederholt und im 3. Wahlgang durch das Los entschieden. Wahlen, die Fraktionsämter betreffen, sind geheim durchzuführen.

(11) Die Fraktionsversammlung ist unbeschadet ihrer Besetzung beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Bei Abwesenheit von mehr als einem Drittel ihrer Mitglieder sollen aber Beschlüsse von wesentlicher Bedeutung nicht gefasst werden.

(12) Über jede Sitzung ist ein Kurzprotokoll zu führen, das auf jeden Fall die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten muss und das allen Fraktionsmitgliedern zuzustellen ist.

(13) Die Fraktion kann Arbeitsgruppen zur Bearbeitung einzelner Sachgebiete berufen. Aufgabe der Arbeitsgruppen ist es, die vom Vorstand und von der Fraktion zugewiesenen Arbeiten zu erledigen und bei entsprechender Eigeninitiative durch Vorbereitung von Anträgen, Anfragen und Initiativen die Durchsetzung der politischen Auffassung der CDU zu gewährleisten.

§ 4 Der Fraktionsvorsitzende

(1) Der Vorsitzende der CDU-Bezirksfraktion vertritt die Fraktion nach innen und außen. Der Fraktionsvorsitzende hält die Verbindung zum Stadtbezirksvorstand.

(2) Seine Wahl und die Wahl seines Stellvertreters erfolgen durch die Fraktionsversammlung in getrennten Wahlgängen nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

(3) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Fraktionsversammlung und des Fraktionsvorstandes ein und setzt ihre Tagesordnung fest. Er übt die Sprecherfunktion in den Sitzungen der Bezirksvertretung, der FVB und der Fraktion aus.

(4) Der Vorsitzende kann Mitglieder des Vorstandes und der Fraktion im Einverständnis mit dem Fraktionsvorstand mit besonderen Aufgaben betrauen.

(5) Der Fraktionsvorsitzende vertritt die Fraktion in der Fraktions-Vorsitzenden-Besprechung (FVB). Bei Verhinderung kann er einen Vertreter benennen.

(6) Der Fraktionsvorsitzende hat die Sitzungen des Vorstandes und der Fraktion zu leiten. Er erteilt das Wort und kann die Redezeit beschränken. Er besitzt das Hausrecht über den Fraktionsraum. Er kann einem Mitglied bei Verstoß gegen einen ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung eine Rüge erteilen, bei schwerem Verstoß die weitere Teilnahme an der Sitzung und / oder bis zu weiteren sieben Sitzungen untersagen. Über erteilte Ordnungsmaßnahmen ist der Vorsitzende der Ratsfraktion zu unterrichten.  Das Nähere ist in § 7 geregelt.

(7) Der Fraktionsvorsitzende hat das Recht der Nutzungsvergabe des Fraktionsraumes; er kann diese Aufgabe an den Geschäftsführer übertragen.

 

§ 5 Der Fraktionsvorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem (Stellv.) Bezirksbürgermeister, soweit er der Fraktion angehört, bei Bedarf dem Geschäftsführer und weiteren Vorstandsmitgliedern. Der (Stellv.) Bezirksbürgermeister ist geborenes, stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes. Die übrigen Mitglieder werden durch die Fraktionsversammlung gewählt. Ob ein Geschäftsführer bzw. weitere Vorstandsmitglieder gewählt werden sollen, legt die Fraktionsversammlung vor der Wahl durch Beschluss fest.

(2) Die Wahl wird in mehreren Wahlgängen durchgeführt. Als gewählt gilt, wer über eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen verfügt.

(3) Die Fraktionsversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes beschließen. Das abberufene Vorstandsmitglied ist alsdann durch Neuwahl zu ersetzen.

(3) Der Fraktionsvorstand tritt bei Bedarf nach Einberufung durch den Vorsitzenden oder auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern der Fraktion zusammen.

(4) Der Vorstand beobachtet die kommunalpolitische Gesamtentwicklung und verfasst diesbezügliche Vorlagen und Vorschläge für die Fraktionsversammlung. Er ist zur regelmäßigen Berichterstattung über Inhalt und Beschlüsse der Vorstandssitzungen vor der Fraktionsversammlung verpflichtet. Er berät und fasst Beschluss über alle ihm von der Fraktionsversammlung übertragenen Aufgaben. Auf Verlangen der Fraktionsversammlung hat er dieser Bericht über Vorgang und Vorhaben zu geben.

(5) Bei Stimmengleichheit im Fraktionsvorstand gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

(6) Soweit der Fraktionsvorstand nicht aktiv wird, obliegen dessen Aufgaben dem Vorsitzenden.

 

 

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder der Fraktion

(1) Jedes Fraktionsmitglied hat das Recht, dass Anfragen und Anträge auf die Tagesordnung der Fraktionsversammlung gesetzt werden. Anfragen müssen sofort beantwortet werden. Über Anträge muss spätestens in der übernächsten Fraktionsversammlung entschieden werden. Der Vorsitzende kann verlangen, dass Anfragen und Anträge schriftlich vorgelegt werden.

(2) Die Mitglieder der Fraktion übernehmen die Verpflichtung

a) der Eintragung in die Anwesenheitsliste bei Sitzungen der Fraktionsversammlung; die Eintragung kann ersetzt werden durch die Aufnahme in das Protokoll.

b) einer rechtzeitigen Entschuldigung bei Nichtteilnahme an einer Sitzung.

(3) Bei der Wahrnehmung wichtiger Termine im Auftrage der Fraktion ist bei Verhinderung für rechtzeitige Vertretung zu sorgen (z.B. Ortstermine, AK Finanzen, AK Kultur, Kriminalpräventive Konferenz, Fraktionsvorsitzendenbesprechung).

(4) Die Fraktion lehnt Fraktionszwang ab. Bezirksvertreter, die Bedenken haben, sich Mehrheitsbeschlüssen anzuschließen, werden verpflichtet, in jedem Falle ihre abweichende Auffassung rechtzeitig dem Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis zu bringen und zu begründen.

(5) Bei Anträgen, Anfragen und Initiativen zu den Sitzungen der Bezirksvertretung haben die Mitglieder der Fraktion für Folgendes zu sorgen:

-         Vorstellung und Beschlussfassung durch die Mehrheit der Fraktion,

-         Einholung der Unterschrift des Fraktionsvorsitzenden,

-         Terminbeachtung entsprechend den Beschlüssen der Fraktionsvorsitzendenbesprechung in der Bezirksvertretung und

-         Einreichung mit der vorgeschriebenen Unterschrift.

Über Ausnahmen, insbesondere in Fällen besonderer Dringlichkeit, kann hiervon mit Zustimmung des Vorsitzenden abgewichen werden. Jedes Mitglied der Fraktion ist nicht berechtigt, im eigenen Namen oder ohne Berechtigung im Namen der CDU-Fraktion Anträge, Anfragen und Initiativen zu den Sitzungen der Bezirksvertretung zu stellen.

(6) Über Besprechungen von wesentlicher Bedeutung mit der Verwaltung bzw. anderen Fraktionen ist der Fraktionsvorsitzende unverzüglich zu unterrichten. Der Fraktionsvorsitzende hat von solchen Besprechungen der Fraktion sobald wie möglich Kenntnis zu geben.

 

 

§ 7 Gang der Beratungen sowie Ordnungsmaßnahmen

(1) Der Vorsitzende erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Melden sich mehrere Fraktionsmitglieder gleichzeitig zu Wort, entscheidet er über die Reihenfolge.  Eine Redezeit von fünf Minuten darf nicht überschritten werden. Über Ausnahmen von dieser Regelung entscheidet der Vorsitzende. Spricht ein Fraktionsmitglied über die festgesetzte Redezeit hinaus, so kann diesem der Vorsitzende nach einmaliger Ermahnung das Wort entziehen.

(2) Ein Fraktionsmitglied kann je Tagesordnungspunkt einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen und zwar:

a) Aufhebung der Sitzung,

b) Übergang zum nächsten Punkt der Tagesordnung,

c) Schluss der Beratung,

d) Schluss der Rednerliste,

e) Vertagung,

f) Unterbrechung.

Über Geschäftsordnungsanträge ist in der vorgenannten Reihenfolge abzustimmen. Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, so dürfen noch je ein Fraktionsmitglied für oder gegen diesen Geschäftsordnungsantrag sprechen. Ausführungen zur Geschäftsordnung dürfen sich nur auf das Verfahren bei der Behandlung des Beratungsgegenstandes, nicht aber auf die Sache beziehen; sie dürfen nicht länger als zwei Minuten dauern.

(3) Stellt der Vorsitzende Redewendungen oder Verhaltensweisen fest, die geeignet sind, die Beratungsordnung zu verletzen, so kann der Fraktionsvorsitzende das betreffende Fraktionsmitglied ermahnen, die Ausführungen bzw. das Verhalten einzustellen oder entsprechend einzurichten oder zu berichtigen. Der Fraktionsvorsitzende kann dem Fraktionsmitglied eine Rüge erteilen.

(4) Spricht ein Fraktionsmitglied trotz ausdrücklicher Mahnung durch den Fraktionsvorsitzenden nicht zur Sache oder stellt der Fraktionsvorsitzende Ordnungsverletzungen durch beleidigende oder ungebührliche Äußerungen fest oder verletzt ein Fraktionsmitglied die Ordnung in sonstiger Weise, so kann der Fraktionsvorsitzende unter Nennung des Namens des Fraktionsmitgliedes zur Sache bzw. zur Ordnung rufen. Der Sach- bzw. Ordnungsruf und der Anlass hierzu dürfen nachfolgend nicht zum Gegenstand von Erörterungen gemacht werden.

 (5) Ist ein Fraktionsmitglied dreimal in derselben Sitzung entweder zur Sache oder zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Sach- oder Ordnungsrufes hingewiesen worden, so kann diesem der Fraktionsvorsitzende das Wort für den Rest der Sitzung entziehen.

(6) Ein Fraktionsmitglied, das in derselben Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen worden ist oder mehr als zweimal einen Fraktionsbeschluss nicht beachtet hat, kann durch Fraktionsbeschluss von der Sitzung ausgeschlossen werden. Beim zweiten Ordnungsruf weist der Fraktionsvorsitzende das Fraktionsmitglied auf diese Möglichkeit hin. Ebenso kann ein Fraktionsmitglied, das die Ordnung gröblich verletzt, insbesondere sich den Anordnungen des Fraktionsvorsitzenden nicht fügt oder Gewalt anwendet, durch Beschluss von der Sitzung ausgeschlossen werden. Die Fraktion kann beschließen, dass der Ausschluss bis auf sieben weitere Fraktionssitzungen ausgedehnt wird. Hält der Fraktionsvorsitzende es für erforderlich, kann auch er den sofortigen Ausschluss eines Fraktionsmitgliedes aus der Sitzung verhängen und durchführen; über die Berechtigung dieser Maßnahmen befindet die Fraktion in der nächsten Sitzung. Das ausgeschlossene Fraktionsmitglied hat den Sitzungssaal sofort zu verlassen. Für die Zeit des Ausschlusses hat das Fraktionsmitglied den Schlüssel zum Fraktionsraum dem Vorsitzenden auszuhändigen.

(7) Ist ein Fraktionsmitglied nicht mehr Mitglied der CDU, so kann die Fraktion den Ausschluss aus der Fraktion mit Mehrheit beschließen. In schwerwiegenden Fällen kann die Fraktion einstimmig – ohne Stimme des Betroffenen – in geheimer Abstimmung den Ausschluss eines Fraktionsmitgliedes aus der Fraktion beschließen; die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt sollte der Vorsitzende der Ratsfraktion - oder im Falle seiner Verhinderung - ein anderes Mitglied der Ratsfraktion leiten. Ein schwerwiegender Fall liegt insbesondere vor, wenn ein Fraktionsmitglied zweimal entsprechend Abs. 6 Satz 1 ausgeschlossen worden ist oder wenn ein Fraktionsmitglied Anfragen und Anträge in der Bezirksvertretung im eigenen Namen oder ohne Berechtigung im Namen der CDU-Fraktion stellt oder mehr als dreimal hintereinander unentschuldigt fehlt oder die Arbeit der Fraktion erheblich behindert oder Vermögen, das der Fraktion gehört oder zur Verfügung steht, veruntreut.

(8) Der Fraktionsvorsitzende hat dieselben Rechte gegenüber sonstigen Anwesenden wie gegenüber den Fraktionsmitgliedern.

(9) Tagt die Fraktion ohne den Fraktionsvorsitzenden bzw. ohne seinem Stellvertreter, so hat der Versammlungsleiter in den vorstehenden Fällen dieselben Rechte.

 

§ 8 Rechnungslegung

(1) Die Fraktionskasse wird vom Geschäftsführer geführt.

(2) Die Fraktionskasse wird von einem gem. § 2 Abs. 2 gewählten Kassenprüfer geprüft. ) Der Kassenprüfer muss nicht Mitglied der Fraktion sein.

(3) Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die von der Ratsfraktion und von der Stadtverwaltung gesetzten Termine zu beachten.

 

 

§ 9 Geltungsdauer, Schlussbestimmungen

(1) Die Geschäftsordnung gilt für die Dauer der Wahlperiode. Nach Ablauf der Wahlperiode gilt die Geschäftsordnung weiter bis zur Beschlussfassung durch die neuen Fraktion.

(2) Die Geschäftsordnung kann mit absoluter Mehrheit der Mitglieder der Fraktion geändert werden. Dieser Tagesordnungspunkt sollte vier Wochen vor Beschlussfassung mit Angabe der Änderungen oder Neufassung den Fraktionsmitgliedern bekannt gegeben werden.

(3) Nach Beendigung ihrer Amtszeit führen der Vorsitzende und der Vorstand die Geschäfte der Fraktion nach dieser Geschäftsordnung bis zur nächsten Vorstandswahl, bzw. zur Konstituierung einer neuen Fraktion weiter.

(4) Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten Ausdrücke für Ämter und Funktionen sind geschlechtsneutral.

(5) Diese Neufassung wurde in der Fraktionsversammlung am 20.02.2006 mit 4 zu 0 Stimmen verabschiedet. Sie tritt 8 Tage nach dieser Beschlussfassung in Kraft.

Köln, den 20. Februar 2006

 

Dr. Barthel      Niklas Kienitz      Ursula Strobl        Thomas Tils




CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 1999 - 2004

 


Dr. Ralph Elster
Fraktionsvorsitzender

Sebastian Strobl
stellv. Fraktionsvorsitzender  

Dr. Carl Barthel

Erika Frensemeyer

Stephan Lenzen

Jörg Uckermann